Widerruf der Zulassung von Novodor FC zum 30. April 2019
Die EU-Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 (TM14-1) endet am 30. April 2019. Deshalb wird die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Novodor FC zu diesem Termin widerrufen.
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In Deutschland ist Novodor FC (Zulassungsnummer 033972-00) als einziges Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 (TM14-1) zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft diese Zulassung zum 30. April 2019.
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Hintergrund
Die EU-Genehmigung für Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 (TM14-1) als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln endet gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 am 30. April 2019 durch Zeitablauf. Ein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung wurde nicht gestellt.