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Antrag auf Erstattung der Ökosteuer – Frist bis 31. Dezember 2010 beachten!

Weitere Entlastungen für die Gartenbau-Branche versprechen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom Ende Oktober 2010 zur Ökosteuer.
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Nachdem in den ersten Entwürfen des Haushaltsbegleitgesetzes geplant war, die Erstattungssätze der Ökosteuer für energieintensiv produzierende Unternehmen massiv zu reduzieren, wurden diese jetzt bereits zum zweiten Mal wieder nach oben angepasst.

„Unsere Bemühungen haben Früchte getragen“, sagte der Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Dr. Siegfried Scholz. „Die Regierungskoalition hat die Argumente der Wirtschaft bewertet und die Erstattungssätze der Ökosteuer nochmals angepasst.“

In einer Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts müssen jetzt noch die Details festgelegt werden, die sowohl das Energiesteuer- wie auch das Stromsteuergesetz betreffen. Nach ersten Informationen wird der Sockelbetrag, ab dem eine Steuerentlastung gewährt wird, nicht wie geplant von 205 € auf 500 €, sondern nur auf 250 € angehoben und auch die Erstattungssätze nur moderat abgesenkt. Dies hätte zur Konsequenz, dass zum Beispiel eine Steuerentlastung beim Einsatz von Heizöl ab einem Verbrauch von 16.300 l greifen würde. Darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau hin.

Für 2010 gelten noch die alten Erstattungssätze. Unternehmen die für 2009 noch keinen Antrag auf Erstattung der Ökosteuer gestellt haben, sollten die Frist bis zum 31. Dezember 2010 nicht versäumen. Das Antragsformular 1118 ist unter http://www.zoll.de zu finden. (ZVG/BfG)

 

(c) Gemüse online, 3.12.10

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