Zum 1. Januar 2024
Die GbR wird sich deutlich ändern
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, bringt wichtige Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich. So wird künftig zwischen rechtsfähiger und nicht-rechtsfähiger GbR unterschieden und die Rechtsunsicherheit der Vergangenheit kann endlich ein Ende haben.
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Die GbR darf damit gemäß § 705 Abs. 2 BGB neuer Fassung selbstständig Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, sofern die Gesellschafter dies wünschen und beschließen. Gemäß §§ 713 und 722 BGB n. F. kann die Gesellschaft auch Rechtsgüter und Vermögen besitzen. Eintragung hat viele Vorteile Die Frage, wer in ein Register (beispielsweise ins Grundbuch) einzutragen ist oder wer für welche Dokumente und Rechtsgeschäfte zeichnungsberechtigt ist, wird künftig nachvollziehbar und transparent zu beantworten sein. Mit dem MoPeG kommt auch das Gesellschaftsregister für GbR beim zuständigen Amtsgericht. Der Eintrag über die Gesellschafterstruktur und die rechtliche Vertretung der Gesellschaft ist bereits vom...
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