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Zum 1. Januar 2024

Die GbR wird sich deutlich ändern

Das Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts (MoPeG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, bringt wich­tige Ände­rungen für Gesell­schaften bür­ger­li­chen Rechts (GbR) mit sich. So wird künftig zwischen rechts­fä­higer und nicht-rechts­fä­higer GbR unterschieden und die Rechtsunsicherheit der Vergangenheit kann endlich ein Ende haben.

Veröffentlicht am
Die GbR darf damit gemäß § 705 Abs. 2 BGB neuer Fassung selbst­ständig Rechte erwerben und Ver­bind­lich­keiten ein­gehen, sofern die Gesell­schafter dies wünschen und beschließen. Gemäß §§ 713 und 722 BGB n. F. kann die Gesellschaft auch Rechtsgüter und Vermögen besitzen. Eintragung hat viele Vorteile Die Frage, wer in ein Register (beispielsweise ins Grundbuch) ein­zu­tragen ist oder wer für welche Dokumente und Rechtsgeschäfte zeich­nungs­be­rech­tigt ist, wird künftig nachvollziehbar und transparent zu beantworten sein. Mit dem MoPeG kommt auch das Gesell­schafts­re­gis­ter für GbR beim zuständigen Amts­ge­richt. Der Eintrag über die Gesell­schaf­ter­struktur und die rechtliche Ver­tre­tung der Gesell­schaft ist bereits vom...
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