Nachhaltig verpacken, Teil 3: To-go Angebote für die Hofgastronomie
Einmal zum Mitnehmen, bitte!
Speisen und Getränke zum Mitnehmen werden immer beliebter. Seit 1. Januar 2023 sindRestaurants, Bistros und Cafés, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, dazu verpflichtet, ihren Kunden auch zusätzlich nicht teurere Mehrwegbehälter anzubieten.
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Von dieser Regelung sind lediglich kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitenden und einer Ladenfläche von weniger als 80 m2 ausgenommen. Aber auch sie müssen ihren Kunden zumindest die Möglichkeit anbieten, Speisen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachtes Geschirr zu füllen. Über diese Möglichkeiten müssen die Gastronomen ihre Kunden außerdem auf Informationstafeln oder -schildern informieren. Das gilt auch für die Hofgastronomie. Die gute Nachricht: Das Einsparungspotenzial für Verpackungsmüll ist enorm und es gibt mittlerweile eine breite Palette an Mehrweglösungen. Mehrweg-Pfandsysteme für To-go-Angebote in der Hofgastronomie Für die Gastronomie gibt es seit einiger Zeit innovative und nachhaltige Pfandsysteme für Takeaway-Angebote...
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