Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Was an Gewässerrandstreifen zu beachten ist
Mit der Novellierung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) wurden neben den Anwendungsmodalitäten für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten zum Schutz von Insekten eingeschränkt. Im Beitrag wird das Verbot der Anwendung von Mitteln an Gewässern erläutert.
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Zum Schutz von Gewässerorganismen vor Einträgen von Pflanzenschutzmitteln wird ihre Anwendung direkt am Gewässer mit Inkrafttreten der Verordnung verboten. Seither ist ab Böschungsoberkante ein Abstand von 10 Metern einzuhalten, oder von 5 Metern, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Ausgenommen davon sind nur kleine Gewässer von wasserwirtschaftlicher untergeordneter Bedeutung. Für Nordrhein-Westfalen bestimmte das zuständige Landesministerium (MULNV) im Dezember 2021, welche Gewässer betroffen sind. Grundlage sind die Anwendungsbestimmungen für Gewässerabstände bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Danach ist die Abstandsregelung zum Gewässerschutz nach § 4a PflSchAnwV dann einzuhalten, wenn...
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