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Straubinger Vortragsreihe: Frischgemüsetag

Düngeverordnung richtig umsetzen

Dr. Veronika Vikuk, Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), gab im Rahmen der Straubinger Vortragsreihe Tipps zur gelungenen Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) im Gemüsebau.

Veröffentlicht am
Um die Düngeverordnung (DüV) korrekt umzusetzen, dürfen grundsätzlich alle geeigneten Düngebedarfsermittlungsprogramme verwendet werden. Das formulierte Dr. Veronika Vikuk während des Frischgemüsetags im Rahmen der Straubinger Vortragsreihe.
Um die Düngeverordnung (DüV) korrekt umzusetzen, dürfen grundsätzlich alle geeigneten Düngebedarfsermittlungsprogramme verwendet werden. Das formulierte Dr. Veronika Vikuk während des Frischgemüsetags im Rahmen der Straubinger Vortragsreihe.Foto: LWG Bamberg
Im Gemüsebau von Bedeutung ist die Ausbringung von Gemüseresten, Gemüsewaschwasser und Sauerkrautlake in der Düngesperrfrist. Das Ausbringen von Gemüseresten ist erlaubt, wenn: die Reste in Menge und Konsistenz auch bei Arbeitsschritten auf dem Feld anfallen könnten, keine weitere Verarbeitung stattfindet, außer Zerkleinerung, die Ausbringung innerhalb von fünf Tagen nach dem Anfall geschieht, die Gemüsereste wieder auf die gesamte Ursprungsfläche breitflächig verteilt werden. Wird einer der Punkte nicht erfüllt, gelten die Gemüsereste als Wirtschaftsdünger und damit ist die Ausbringung während der Sperrfrist nicht erlaubt. Gemüsereste als Wirtschaftsdünger Sollen die Gemüsereste als Wirtschaftsdünger genutzt werden, kann eine...
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