Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Nachbarschaftliches Selbsthilferecht
Selten hat der Bundesgerichtshof so eindeutig entschieden, dass der Schutz des Eigentums, wie er im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, nicht durch landesgesetzliche Regelungen aufgeweicht werden darf.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner aktuellen Entscheidung festgestellt, dass das Selbsthilferecht, wie es in § 910 BGB geregelt ist, landesrechtlichen Nachbarschaftsrechtsregeln stets vorgeht. Ärger mit dem Baum vom Nachbarn Im konkreten Urteil ging es darum, dass ein Grundstückseigentümer, nachdem er mehrfach seinen Grundstücksnachbarn gebeten hatte, einen Baum zurückzuschneiden, dessen Äste auf sein Grundstück ragten, zur Selbsthilfe griff. Der Nachbar hatte den anderen Nachbarn über Jahre gebeten, einen Baum zurückzuschneiden. Als der Nachbar der Aufforderung auch nach dieser langen Zeit nicht nachkam, nahm der Grundstücksnachbar es selbst in die Hand, die überhängenden Äste bis auf eine Höhe von fünf Metern zurückzuschneiden....
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