Mindestlohn & CO2-Bepreisung
Seit Anfang des Jahres erhöhte Kosten für Produzenten
Zum Jahresbeginn wurde einerseits der Mindestlohn erhöht, andererseits trat die CO2-Bepreisung im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau hin. 2020 betrug der Mindestlohn 9,35 €.
- Veröffentlicht am
Zum 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 € gestiegen. Die Mindestlohnkommission hatte empfohlen, den Mindestlohn bis 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 € zu erhöhen. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung trotz Kritik aus der Landwirtschaft und anderen Branchen gefolgt. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail: > zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro > zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro > zum 1. Januar 2022: 9,82 Euro > zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro Ab Jahresbeginn wurde in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die in den Bereichen Wärme und Verkehr durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen, müssen ab 2021...
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast