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Mindestlohn & CO2-Bepreisung

Seit Anfang des Jahres erhöhte Kosten für Produzenten

Zum Jahresbeginn wurde einerseits der Mindestlohn erhöht, andererseits trat die CO2-Bepreisung im Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau hin. 2020 betrug der Mindestlohn 9,35 €.

Veröffentlicht am
Appel
Zum 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 € gestiegen. Die Mindestlohnkommission hatte empfohlen, den Mindestlohn bis 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 € zu erhöhen. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung trotz Kritik aus der Landwirtschaft und anderen Branchen gefolgt. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail: > zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro > zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro > zum 1. Januar 2022: 9,82 Euro > zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro Ab Jahresbeginn wurde in Deutschland ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die in den Bereichen Wärme und Verkehr durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen, müssen ab 2021...
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