Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Die Europäisierung des Rechts schreitet voran
Im Bereich des Güterrechts, also in welchem Güterstand Menschen mit einander verheiratet sind, hat sich einiges entwickelt in den letzten fünf Jahren. Aktuell sind zwei neue Verordnungen am 29. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Ehegüterrechtsverordnung (EuGüVO) und die Verordnung für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften (EuPartVO) sind seitdem anwendbar.
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Europäisches Recht – von der Heirat bis in die Scheidung Nunmehr können Ehegatten festlegen, nach welchem europäischen Recht sie heiraten wollen und nach welchem Recht die Scheidung erfolgen soll. Wählen können sie zwischen dem Heimatrecht und dem Recht des Landes, in dem sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Heirat wohnen. Das hat den Vorteil, dass im Scheidungsfall nicht erst darüber gestritten werden muss, welches Recht überhaupt zur Anwendung kommt. Auch können die Eheleute für den Scheidungsfall das Land festlegen, in welchem diese erfolgen soll. Auch das schafft Rechtssicherheit. Klingt alles wenig romantisch, aber in der heutigen Zeit, in der die Menschen sich viel häufiger scheiden lassen – in Deutschland beinahe jede zweite Ehe –...
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