Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Unfallversicherungsschutz mitarbeitender Familienangehöriger
Mitarbeitende Familienangehörige haben bei einem Arbeitsunfall nur dann Anspruch auf Verletztenrente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit unfallbedingt um mindestens 30 % gemindert ist.
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Das Bundessozialgericht hat dazu eine aktuelle Entscheidung getroffen. Der Kläger ist der Bruder der Ehefrau eines Landwirts („Schwippschwager“). Er half dem Landwirt bei der Einzäunung von Grünland und spitzte dabei mit der Bandsäge Zaunpfähle zu. Dabei geriet er mit einer Hand in die Bandsäge, sodass ihm ein Mittelfinger amputiert werden musste. Unfall anerkannt, aber keine Verletztenrente Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erkannte den Arbeitsunfall an, lehnte aber die Gewährung einer Verletztenrente ab mit der Begründung, dass die Erwerbsfähigkeit des Klägers nicht um wenigstens 30% gemindert sei. Diese 30%-Klausel ist im Zuge einer Reform des Sozialgesetzbuches entstanden. Das Sozialgericht hingegen verurteilte...
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