Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Bauen im Außenbereich (1): Baurecht mit Tücken, für Landwirte aber lebensnotwendig
Wohnbebauungen, aber auch gewerbliche Bebauungen rücken immer mehr in den ländlichen Gebieten vor. Für Landwirte, ob nun Gemüsebauern oder Landwirte mit Ackerbau und Viehzucht, wird es immer schwieriger, eine Bebauung von Flächen durchzusetzen, wenn an die zu bebauenden Flächen Wohn- oder Gewerbebebauung angrenzt. Dies, obwohl in aller Regel das Baurecht, nämlich der Tatbestand des § 35 Baugesetzbuch, nämlich das Bauen im Außenbereich, ausdrücklich für Landwirte gestattet ist.
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Die Immissionssituation darf sich nicht verschlechtern Unlängst hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung zu Gunsten eines Landwirts, der einen Schweinestall in der Nähe eines Wohngebietes errichten wollte, entschieden, dass das Bauvorhaben, auch unter Berücksichtigung des Gebots der Rücksichtnahme in Bezug auf schädliche Umwelteinwirkungen, zulässig sei. Interessant an dieser Entscheidung ist, dass das Bundesverwaltungsgericht für Landwirte absolut positiv festgestellt hat, dass ein landwirtschaftliches Bauvorhaben insbesondere dann zulässig ist, wenn in einem erheblich vorbelasteten Gebiet ein weiteres emittierendes Vorhaben hinzukommt, dadurch aber die bisherige Immissionssituation nicht verbessert, aber auch nicht...
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