Recht
Bundesverfassungsgericht hebt Pflicht zur Abgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs auf
Aktuelle Rechtsurteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
- Veröffentlicht am
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 23. Mai 2018 entschieden, dass es nicht länger zulässig ist, die Gewährung der Altersrente an die Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebs und der Hofstelle zu verknüpfen. Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift laut Bundesverfassungsgericht faktisch in die verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG (Grundgesetz) ein. Eine Pflicht zu einer solchen Hofabgabe, wie sie bisher bestand, ist verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht...
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