Desinfektionsmittel
Der Schaum wird salonfähig
Die Hygiene darf bei der Produktion von Gemüse nicht vernachlässigt werden. Der Wirkstoff Benzoesäure, auf dem das Mittel Menno Florades beruht, wurde um 15 Jahre verlängert. Zudem wurde die Zulassung von Menno Florades erweitert. Dem Mittel wurde unter anderem die Anwendung als Schaum bis 31. Januar 2019 zuerkannt – nach Herstellerangaben wurde die Zulassung als Schaumapplikation damit erstmals einem Mittel erteilt.
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Desinfektionsmittel, die den Schutz von Pflanzen vor pflanzenpathogenen Schadorganismen (Bakterien, Pilze, Viren und Viroide) als Hauptziel haben, sind nur einsetzbar, sofern eine Zulassung nach Pflanzenschutzmittelgesetz besteht. Meist geht es um die Bekämpfung oder Vorbeugung von Quarantäne- oder anzeigepflichtigen Erregern – der Pflanzenschutz spricht von „geregelten Schadorganismen“ – wie Ralstonia, Clavibacter (Corynebacterium), PepMV (Pepino-Mosaik-Virus) oder PSTVd (Potato spindle tuber viroid, Kartoffelspindelknollen-Viroid). Betriebshygiene nicht vergessen Für Produzenten von Pflanzgut, Saatgut, Jungpflanzen und letztlich Primärprodukten ist im Rahmen der Produzentenhaftung auch die gezielte Prävention gegen...
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