Recht - Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Haftung auf Basis der Produkthaftung – ein unterschätztes Risiko in der Landwirtschaft
Landwirtschaft gilt als Urproduktion. Jedoch hat nun das Oberlandesgericht Hamm einen Landwirt zum Schadensersatz verpflichtet, da die von ihm hergestellte, kontaminierte Silage (Gärfutter) an ein Pferd verfüttert wurde, das dadurch erkrankte. Er wurde als schadensersatzpflichtig gegenüber dem Eigentümer verschuldensunabhängig haftbar gemacht.
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Im Einzelnen lässt sich der Fall so schildern: Ein Landwirt hatte für einen Pferdebesitzer dessen Pferd auf seinem Hof in Pension gehalten. Der Landwirt hatte eigenes Heu und von ihm selbst hergestellte Silage an das Pferd verfüttert. Dabei erkrankte das Pferd aufgrund der Silage an einer sogenannten Botulismuskrankheit. Daraufhin waren tierärztliche Behandlungen in Höhe von 15.700 Euro notwendig geworden. Der Eigentümer des Pferds forderte diesen Betrag von dem Landwirt, dieser wollte aber nicht bezahlen, wozu er aber nun in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht Hamm verurteilt wurde. Produkthaftung greift auch in der Gemüseproduktion Diese Entscheidung zu kennen, ist auch für Gemüseproduzenten wichtig, denn das Thema...
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