Recht - Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Haftungsfalle Dauergrünland – Pflichten des Pächters
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland nutzt, verpflichtet sein kann, dem Verpächter den Schaden zu ersetzen, der durch die europarechtlich vorgegebene Einordnung der gepachteten Flächen als Dauergrünland entsteht.
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Die Problematik, unter welchen Prämissen Dauergrünland entstehen kann, ist immer wieder Anlass von Streit zwischen Pächtern und Verpächtern. Nun hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass primär der Pächter die Verantwortung trägt. Allerdings kann bei der Frage des Schadensumfangs auch ein Mitverschulden des Verpächters zu beachten sein. Der grundlegende Sachverhalt als Beispiel Der Entscheidung lag der Sachverhalt zu Grunde, dass ein Verpächter mehrere Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung im Jahr 2000 verpachtet hatte. Der Pachtvertrag lief mit einer fixen Pachtdauer bis 2012. Danach war vereinbart, dass der Vertrag sich jeweils um ein Jahr verlängern sollte, sofern er nicht gekündigt wird. Bei der Überlassung der Grundstücke...
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