Seit 1. Oktober 2016
Bundesprogramm Energieeffizienz: Erweiterter Förderbereich liegt vor
Weiter angepasst hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sein Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Der Antragsteller kann künftig noch effektiver auf nachhaltige Techniken umstellen.
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Die neue Förderrichtlinie ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Danach können jetzt zusätzlich der Austausch von hocheffizienten Tauch-Wasserpumpen bei Bewässerungsanlagen, die Installation einer computergestützten Klimareglung sowie der Einbau von Energieschirmen und einer LED-Assimilationsbeleuchtung in Gewächshäusern ohne vorangegangene Beratung als Einzelmaßnahme gefördert werden. Bei Modernisierungs- oder Neubaumaßnahmen ist künftig die Installation von Leitungen im Nahbereich zur Abwärmenutzung im Produktions- und Verarbeitungsbereich eines landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebs zur Steigerung der Energieeffizienz integrierbar. Mehr zur neuen Förderrichtlinie zur Energieeffizienz.
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