Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Tücken des Betriebsvermögens
Jedes Unternehmen verfügt zwingend über ein steuerrechtliches Betriebsvermögen, unabhängig von seiner Rechtsform. Die meisten Gartenbaubetriebe in Deutschland werden heute immer noch als Einzelunternehmen geführt, sodass der Unternehmer zum einen über ein steuerrechtliches Betriebsvermögen verfügt und zum anderen über ein Privatvermögen, zu dem seine nicht betrieblich genutzten Vermögensgegenstände gehören.
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Das Betriebsvermögen birgt während des Bestehens des Betriebs diverse Vorteile für den Unternehmer. Eine Vielzahl von Anschaffungen oder Nutzungen, so auch das Auto des Unternehmers, können im Betriebsvermögen gehalten werden und daraus gezogene Nutzungen steuerrechtlich vorteilhaft verwendet werden. Kritisch wird die Betrachtung des Betriebsvermögens besonders in zwei Fällen, einmal bei der Betriebsaufgabe, aber auch bei der Betriebsnachfolge. Die Betriebsaufgabe Die Betriebsaufgabe ist kein angenehmer Gedanke für den Gemüsegärtner. Das unternehmerische Leben eines erfolgreichen Gartenbauunternehmers ist geprägt von ständigen Investitionen in den Betrieb, in Gebäude, auch Glasflächen, Lager-, Verpackungsräume oder in das Wohnhaus des...
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