Pflanzenschutz
Neuregelung Sachkunde-Nachweis
Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz ist auch der Nachweis der fachlichen Sachkunde neu geregelt worden, darauf weist auf mehrfachen Wunsch die Bundesfachgruppe Gemüsebau nochmals hin.
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Früher reichte der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung im Gartenbau oder in der Landwirtschaft beziehungsweise eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkunde-Prüfung als Nachweis der Sachkunde. Nun wird von den zuständigen Stellen in den Bundesländern (Landwirtschaftskammern/ Regierungspräsidien etc.), auf Antrag und gegen Vorlage des Ausbildungsnachweises, ein Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Eine Beantragung per E-Mail ist möglich. Darüber hinaus sind sachkundige Personen, die bereits vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren, verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2014 an einer von der zuständigen Behörde anerkannten, mindestens vier Stunden dauernden Fortbildungsmaßnahme zum Thema...
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