Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Neuregelung Sachkunde-Nachweis

Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz ist auch der Nachweis der fachlichen Sachkunde neu geregelt worden, darauf weist auf mehrfachen Wunsch die Bundesfachgruppe Gemüsebau nochmals hin.
Veröffentlicht am
Die Mitglieder des Bundesauschusses Obst und Gemüse diskutierten mit dem Vorsitzenden
der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion
Franz-Josef Holzenkamp, Gitta Connemann, MdB, und Kordula Kovac, MdB, über dringende
Nachbesserungen beim Mindestlohngesetz Anfang April im Paul-Löbe-Haus in Berlin.
Die Mitglieder des Bundesauschusses Obst und Gemüse diskutierten mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion Franz-Josef Holzenkamp, Gitta Connemann, MdB, und Kordula Kovac, MdB, über dringende Nachbesserungen beim Mindestlohngesetz Anfang April im Paul-Löbe-Haus in Berlin.
Früher reichte der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung im Gartenbau oder in der Landwirtschaft beziehungsweise eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkunde-Prüfung als Nachweis der Sachkunde. Nun wird von den zuständigen Stellen in den Bundesländern (Landwirtschaftskammern/ Regierungspräsidien etc.), auf Antrag und gegen Vorlage des Ausbildungsnachweises, ein Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Eine Beantragung per E-Mail ist möglich. Darüber hinaus sind sachkundige Personen, die bereits vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren, verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2014 an einer von der zuständigen Behörde anerkannten, mindestens vier Stunden dauernden Fortbildungsmaßnahme zum Thema...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen als Abonnent:in... zu den Abos
Mehr zum Thema: