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Einheitliche Bauordnung

Interview mit Rolf Jakobs, Minden
Veröffentlicht am
Rolf Jakobs ist freier Handelsvertreter
für Folien- und Glasgewächshäuser,
unter anderem für die französische
Firma BN Serres (CMFGROUPE) und
Siedenburger-Gewächshausbau.
Rolf Jakobs ist freier Handelsvertreter für Folien- und Glasgewächshäuser, unter anderem für die französische Firma BN Serres (CMFGROUPE) und Siedenburger-Gewächshausbau.Fischer-Klüver
»Gemüse«: Herr Jakobs, als Vertreter eines französischen Gewächshausbauers bereiten Ihnen die uneinheitlichen Bauordnungen für Gewächshäuser der deutschen Bundesländer Kopfzerbrechen? Jakobs: Wir haben 16 Bundesländer und ebenso viele Landesbauordnungen für den Bau von Folien- und Glasgewächshäusern. Beispielsweise ist nicht einheitlich geregelt, ab welcher Firsthöhe, Seitenhöhe, Grundfläche, oder welchem Rauminhalt ein Gewächshaus genehmigungsfrei ist und dem so genannten „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ zugeordnet werden darf. Es gibt offenbar von Seiten der Bauaufsichtsbehörden die Idee, Gewächshäuser wie normale Stahlhochbauten, also Gebäude, zu behandeln. Das würde den Wegfall der Sonderregelungen für Wind- und...
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