Mehrgefahrenversicherung
Berufsstand lehnt höhere Steuer ab
Im Mai hatte die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes vorgelegt.
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Die Änderung sieht vor, dass bei der Mehrgefahrenversicherung der höchste Versicherungssteuersatz anzuwenden ist. Einzelversicherungen haben in Deutschland einen verminderten Steuersatz. Kontraproduktiv ist, dass in Zeiten zunehmender Wetterextreme die Versicherung gegen solche Mehrgefahren jetzt künstlich staatlich angehoben wird. Die Verteuerungen durch Steuererhöhungen bei der Mehrgefahrenversicherung widersprechen auch dem Willen der Mitglieder der Agrarministerkonferenz und des Bundesrates. Sachgerecht ist, die Risiken, wie Sturm oder Starkregen, unter reduzierter Besteuerung der Hagelversicherung einzugruppieren. Die Bundesfachgruppe kritisiert, dass die Mehrgefahrenversicherung nun dem höchsten Steuersatz unterliegen soll. Durch...
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