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Hessischer Gemüsebautag 2012, Gernsheim

Neue Fachkräfte-Vermittlung für die Grünen Berufe

Die Freistellung von der Arbeitsgenehmigungspflicht für Saison-Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien besteht seit 1. Januar 2012. Zulassungspflichtig sind weiterhin Arbeitskräfte aus dem Drittstaat Kroatien (§ 18 BeschV). Hierüber informierte Martina Lambrich, Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) kürzlich am Hessischen Gemüsebautag.
Veröffentlicht am
Martina Lambrich
folgt Julia Dixon als
neue Teamleiterin
Landwirtschaft bei
der Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung
(ZAV), Frankfurt,
nach. Sie stellte das spezielle Dienstleistungsangebot
der ZAV für die Landwirtschaft
2012 vor.
Martina Lambrich folgt Julia Dixon als neue Teamleiterin Landwirtschaft bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Frankfurt, nach. Sie stellte das spezielle Dienstleistungsangebot der ZAV für die Landwirtschaft 2012 vor.
Wie sich die Arbeitskräfte-Freizügigkeit auf die Deckung des Saison-Ak-Bedarfs auswirken wird, bleibt abzuwarten. Auf den ausdrücklichen Wunsch der Arbeitgeber, so Lambrich, bietet die ZAV daher für die Landwirtschaft weiter diese Leistungen: > Vermittlung zulassungspflichtiger Saison-Arbeitskräfte aus Kroatien > gebührenfreie Vermittlung von Saison-Ak aus den EU-Staaten in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit und den europäischen Arbeitsverwaltungen – EURopean Employment Services (EURES). Dieses Programm „Mobilität zu fairen Bedingungen“ wird 2012 verstärkt angeboten. Lambrich stellte weiter vor, was die ZAV für Landwirte tun kann, die Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland beschäftigen wollen. Dabei ist es...
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