Hessischer Gemüsebautag 2012, Gernsheim
Neue Fachkräfte-Vermittlung für die Grünen Berufe
Die Freistellung von der Arbeitsgenehmigungspflicht für Saison-Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien besteht seit 1. Januar 2012. Zulassungspflichtig sind weiterhin Arbeitskräfte aus dem Drittstaat Kroatien (§ 18 BeschV). Hierüber informierte Martina Lambrich, Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) kürzlich am Hessischen Gemüsebautag.
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Wie sich die Arbeitskräfte-Freizügigkeit auf die Deckung des Saison-Ak-Bedarfs auswirken wird, bleibt abzuwarten. Auf den ausdrücklichen Wunsch der Arbeitgeber, so Lambrich, bietet die ZAV daher für die Landwirtschaft weiter diese Leistungen: > Vermittlung zulassungspflichtiger Saison-Arbeitskräfte aus Kroatien > gebührenfreie Vermittlung von Saison-Ak aus den EU-Staaten in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit und den europäischen Arbeitsverwaltungen – EURopean Employment Services (EURES). Dieses Programm „Mobilität zu fairen Bedingungen“ wird 2012 verstärkt angeboten. Lambrich stellte weiter vor, was die ZAV für Landwirte tun kann, die Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland beschäftigen wollen. Dabei ist es...
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