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Notfallzulassung

Quickdown in Pflanzkartoffeln

Gute Nachrichten für alle Kartoffelanbauer: Quickdown hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2209 zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln ohne vorheriges Schlegeln erhalten. Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage, vom 01.06.2020 bis zum 28.09.2020, erteilt. Die zugelassene Menge wurde auf 32.000 Liter (ausreichend für etwa 20.000 ha Pflanzkartoffeln) begrenzt. Damit wird die Krautabtötung deutlich erleichtert.

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Quickdown hat eine Notfallzulassung zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln ohne vorheriges Schlegeln erhalten.
Quickdown hat eine Notfallzulassung zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln ohne vorheriges Schlegeln erhalten.J. Klein
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Produktprofil Quickdown

Wirkstoffe:

24,2 g/l Pyraflufen

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Zulassungsnummer:

005693-00

Schadorganismus/

Zweckbestimmung:

Krautabtötung

Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte:

Kartoffel (Pflanzkartoffel)

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Anwendungsbereich:

Freiland

Stadium der Kultur:

Bis 14 Tage vor der Ernte

Max. Anzahl Anwendung:

2 x pro Kultur und Jahr, Abstand: min. 4 Tage

Anwendungstechnik:

Spritzen

Je Behandlung

0,8 l/ha Quickdown + 2,0 l/ha Toil in 300-600 l Wasser/ha

Je Kultur bzw. je Jahr

1,6 l/ha Quickdown + 4,0 l/ha Toil in 300-600 l Wasser/ha

Wartezeiten:

F

Anwendungsbestimmungen

NT109

Auflagen:

NW470, NW605-1 (50 % - 5 m; 75 % - 5 m; 90 % - *),

NW606 (10 m), NW706

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