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Zulassung & Genehmigung

Erneute Anpassung der Zulassungen Captan-haltiger Pflanzenschutzmittel

Nach Überprüfung der Rechtsauslegung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2186 der Kommission vom 3. September 2024 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Captan ergeben sich in der deutschen Zulassung erneut Änderungen.

von BVL erschienen am 18.06.2025
Schriftzug Pflanzenschutz für Meldungen ohne Bild © Regina Klein
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Diese betreffen die Mittel:

  • 005177-00 Malvin WG
  • 005177-60 Orthocid
  • 008355-00 CAPTION 80 WG
  • 008656-00 Merplus
  • 024519-00 Merpan 80 WDG

Es wurden die folgenden Änderungen zum 17. Juni 2025 umgesetzt:

  • Wegfall der NB6611: „Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.“
  • Vergabe der NB6641: „Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4)“. In Verbindung mit der neuen Anwendungsbestimmung NB507: „Bei Anwendungen außerhalb der Blütezeit der Kultur ist sicherzustellen, dass sich in den Reihen der behandelten Kultur keine blühenden Unkräuter befinden.“
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