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Europäisches Patentamt widerruft Broccoli-Patent

Klassische Züchtungsverfahren sind nicht patentierbar. Das ist die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA). Es hat in seiner Entscheidung zum Broccoli-Patent festgestellt, dass herkömmliche Züchtungsverfahren, die Elemente der Kreuzung und Selektion enthalten, eben nicht patentierbar sind.
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Damit kommt das Europäische Patentamt einer langjährigen Forderung des Berufsstandes nach, dass die bloße Garnierung von Züchtungsverfahren mit technischen Schritten nicht zu einer Patentierung führen dürfe.

Gerhard Schulz, Vorsitzender des Bundesausschusses Obst und Gemüse sowie der Fachgruppe Gemüsebau, stellt dazu klar: „In Zukunft wird es zu einer deutlich restriktiveren Vergabe von Patenten im Bereich der Pflanzenzüchtung kommen.“ Schulz betonte auch, dass generell natürlich die Forderung bestehen bleibe, dass Pflanzen insgesamt nicht patentiert werden dürfen. (BOG)

 

(c) Gemüse online, 14.1.11

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