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BMEL-Fachgespräch Pflanzenschutz

Expertenaustausch im Gemüsebau

Über die prekäre Lage im Gemüsebau zur Verfügbarkeit von wirksamen Pflanzenschutzmaßnahmen tauschten sich das Referat 713 Pflanzenschutz im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 05.12.2024 mit Vertretern der Fachgruppe und Pflanzenschutzexperten aus dem Bundesgebiet aus.

von Laura Lafuente erschienen am 29.01.2025
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Insbesondere die Bekämpfung von Falschem Mehltau sowie Blattläusen nach dem Auslaufen der Wirkstoffe Spirotetramat und Dimetomorph wurden diskutiert, da diese für einen Großteil der Gemüsekulturen die letzten wirksamen Lösungen zum Schutz der Kulturen waren. Im Gesprächsverlauf wurde seitens des Ministeriums darauf hingewiesen, dass man sich an den geltenden Rechtsrahmen halten müsse und entsprechende Behörden für die Zulassung zuständig seien. Eine Ausnahme im Zuge der prekären Lage der Zulassungssituation, was beispielsweise das Einbeziehen des Umweltbundesamts bei Anträgen für Sonderkulturen betrifft, wird es daher nicht geben. Wirkstoffe müssen von den Mittelherstellern in Deutschland beantragt, geprüft und dann zugelassen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, so die Vertreter des Ministeriums.

Es wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere bei den kleinen Anwendungen für Sonderkulturen für Mittelhersteller keine Wirtschaftlichkeit gegeben ist, diese unter den sehr hohen Zulassungshürden in Deutschland zu beantragen. Auch nationale Alleingänge bei der Zulassung wurden seitens der Pflanzenschutzexperten moniert. Es führe zu Wettbewerbsverzerrungen, wenn in Nachbarländern Mittel zugelassen werden, in Deutschland aber aufgrund gesonderter Prüfungen einer Zulassungsbehörde nicht, die Waren aber hier vermarktet werden können. Alternativen aus Nachbarländern derselben Zone sollen nun über gegenseitige Anerkennungen zügig beantragt werden. Die Schutzlücken sollen derweil mit Notfallgenehmigungen geschlossen werden, so das abschließende Ergebnis des Gesprächs.

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