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Widerruf der Zulassung zum 15. Januar 2025

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nun die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine zum 15. Januar 2025 widerrufen.

von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erschienen am 14.01.2025
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 15. Januar 2025 die Zulassung der Pflanzenschutzmittel PROLECTUS (Zulassungsnummer 007679-00) und KAMUY (Zulassungsnummer 007679-60) mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Fenpyrazamine gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2848 am 15. Januar 2025 endet. Für diese Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 15. Juli 2025 und eine Aufbrauchfrist bis zum 15. Juli 2026. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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