Algenliste und dritte Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten veröffentlicht
Die Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste) hat die Algenliste und die dritte Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten veröffentlicht. Die AG Stoffliste hat umfangreiche Listen zu Pflanzen, Pilzen und Algen sowie Erläuterungen zu diesen Listen erarbeitet. Mit ihrer Hilfe soll die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie Pilzen und jetzt auch Algen als Zutaten in Lebensmitteln und deren Abgrenzung von Arzneimitteln erleichtert werden.
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Die erste Auflage der Stoffliste Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“ wurde 2014 von der AG Stoffliste veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der zweiten Auflage des Vorwortes und der Pflanzenliste sowie der ersten Auflage der Pilzliste im Jahr 2020 folgt nun die erste Auflage der Algenliste.
Algen sind Superfoods
Algen, die aufgrund ihres hohen Nährstoffgehalts auch als sogenannte „Superfoods“ gehandelt werden und dank ihres schnellen Wachstums zusätzlich zur nachhaltigen Biomasseproduktion geeignet erscheinen, werden vermehrt als Lebensmittel in Verkehr gebracht. Teilweise können Algen jedoch einen hohen Jodgehalt aufweisen oder unerwünschte Stoffe anreichern. Nicht alle grundsätzlich essbaren Algen dürfen in Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie als neuartig eingestuft sind und (noch) nicht als neuartige Lebensmittel zugelassen wurden. Sofern für Algen eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erfolgt ist, müssen die Bedingungen aus dieser Zulassung eingehalten werden.
Um sowohl Herstellenden und Inverkehrbringenden als auch Behörden und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Empfehlung zur Einstufung von Algen und Algen-Erzeugnissen an die Hand zu geben, hat die AG Stoffliste die Algenliste erstellt und das Vorwort zu den Stofflisten entsprechend ergänzt.
Im Zuge der Ergänzungen des Vorwortes wurden verschiedene Erläuterungen präzisiert und aktualisiert.
Während der öffentlichen Kommentierungsphase im Jahr 2022 gingen zahlreiche Stellungnahmen zur Algenliste und der dritten Auflage des Vorwortes ein, die neben aktuellen Entwicklungen auf Europäischer Ebene bei der Finalisierung der Algenliste und des Vorwortes berücksichtigt wurden.
Auf der Webseite des BVL steht die Algenliste zum Download zur Verfügung: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/07_Stofflisten/News/02_News-Meldungen/2024_04_11_Algenliste_und_3_Auflage_des_Vorwortes_zu_den_Stofflisten.html
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