Zulassung erweitert
Die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln, die im Gemüsebau eingesetzt werden, wurde erweitert.
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Die Zulassung von TMTD 98% Satec (Wirkstoff: Thiram) wurde nach Art. 51 erweitert. Mit dem Mittel kann jetzt zusätzlich Saatgut in folgenden Anwendungsgebieten gegen Auflaufkrankheiten inkrustiert werden:
Zur Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus:
- Artischocke – 4 g/kg Saatgut, maximal 1,8 g/ha entsprechend 0,45 kg Saatgut/ha
- Aubergine – 4 g/kg Saatgut, maximal 0,43 g/ha entsprechend 0,108 kg Saatgut/ha
- Salat-Arten – 2 g/kg Saatgut, maximal 28 g/ha entsprechend 14 kg Saatgut/ha
Im Freiland:
- Basilikum-Arten – 3 g/kg Saatgut, maximal 15 g/ha entsprechend 5 kg Saatgut/ha
- Feldanbau für Treiberei:
- Chicorée – 4 g/kg Saatgut, maximal 3,6 g/ha entsprechend 0,9 kg Saatgut/ha
- Im Gewächshaus:
- Spinat und verwandte Arten – 2 g/kg Saatgut, maximal 180 g/ha entsprechend 90 kg Saatgut/ha
In Salat-Arten sowie in Spinat und verwandten Arten ist die NZ113 einzuhalten (Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen).
Neue Gebiete für Vitisan
Vitisan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) hat folgendes neues Anwendungsgebiet erhalten:
Gegen Botrytis cinerea in Tomate und Aubergine im Gewächshaus bei Pflanzengröße bis 50 cm mit 2,5 kg/ha in maximal 600 l Wasser/ha, 50 bis 125 cm mit 3,75 kg/ha in maximal 900 l Wasser/ha und über 125 cm mit 5 kg/ha in maximal 1200 l Wasser/ha. Maximal sechs Behandlungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Wartezeit: 1 Tag.
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