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Effizienzpotenziale erfasst

Antragsgenehmigungen vor Winterbeginn nötig

Die Betriebe des Gartenbaus erfassen derzeit die Einsparpotenziale in ihren Arbeitsabläufen,
um die aus Brüssel und Berlin geforderten Einsparungen und Effizienzsteigerung zu erzielen. Um bis Winterbeginn alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ist eine schnelle Antragsbearbeitung der
Investitionsförderprogramme unabdinglich.

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Ganninger-Hauck
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Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energieeinsparverordnungen mit kurzfristig und
mittelfristig wirksamen Maßnahmen gebilligt. Die beiden Verordnungen dienen auch als Beitrag zur
Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union, den Gasverbrauch ab August 2022 um
mindestens 15% zu verringern.

„Der energieintensive Unterglas-Anbau hat sich bereits auf den Weg gemacht“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Durch die Ausnahmeregel im Gebäudeenergiegesetz für Unterglasanlagen zur Kultur und zum Verkauf von Pflanzen ist der Gartenbau von den neuen Vorschriften in der Kurzfristenergiesicherungsmaßnahmenverordnung und der Mittelfristenergiemaßnahmenverordnung nur bedingt betroffen. Trotzdem werden in den gärtnerischen Produktionsstätten und im Fachhandel eine Vielzahl von Energieeinsparungsmaßnahmen umgesetzt. „Mit dem Bundesprogramm Energieeffizienz stehe den Unternehmen ein wichtiges Investitionsförderinstrument zur Reduktion von Energie in den Bereichen Strom und Wärme zur Verfügung“, so Mertz weiter. „Wir wissen, dass zahlreiche Betriebe das Programm noch vor der Heizsaison in Anspruch nehmen wollen.“

Nun komme es darauf an, die Antragsbearbeitung und -bewilligung schnell und unkompliziert
durchzuführen. „Hier sehe ich alle Beteiligten in der Pflicht, Bürokratie so zu straffen, dass die
Betriebe die Einsparmaßnahmen schnell umsetzen können“, unterstreicht Mertz und setzt
darauf, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), wie von Bundesminister
Özdemir zu Beginn des Ukrainekrieges angekündigt, das Bundesprogramm entbürokratisiere,
damit das Geld in den Betrieben ankomme.

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