Seuchensperrgebiet durch ASP weiterhin versicherbar
Das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) ist derzeit in Gärtnerkreisen sehr präsent. Durch die Funde in Polen, Tschechien und Belgien unweit der Grenze zu Deutschland steigt die Unsicherheit, ob eventuelle Sperrzonen auch Gartenbaubetriebe in Deutschland treffen könnten. Bereits seit über 15 Jahren bietet die Gartenbau-Versicherung (GV) ihren Mitgliedern einen Versicherungsschutz für Ertragsverluste infolge von Seuchen-Sperrgebieten an. Der Versicherungsschutz beinhaltet nicht nur Schutz bei einer bestimmten Seuche, sondern generell bei „Verkehrsbeschränkungen aufgrund von behördlich angeordneten Seuchen-Sperrgebieten“. Dieser Schutz gilt bei der ASP oder beispielsweise auch bei dem neuen Corona-Virus aus China. Über 500 bei der GV versicherte Mitglieder haben den entsprechenden Versicherungsschutz bereits in ihre Policen eingeschlossen.
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Auch aktuell kann diese Deckungserweiterung zusätzlich zur bestehenden Absicherung von Ertragsverlusten sowohl im Freiland als auch im Unterglasanbau abgeschlossen werden. Bei Neuverträgen gilt eine Wartezeit von einem Monat. Die Außendienstmitarbeiter der GV stehen zur Beratung zur Verfügung.
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