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Rückverfolgbarkeitschecks Obst und Gemüse

Lückenlos rückverfolgt

Eine lückenlose, stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit der Produkte - von der LEH-Filiale bis zum Erzeugerbetrieb - sind für eine schnelle und zuverlässige Reaktion in Krisen- und Ereignisfällen unerlässlich. Um die korrekte Umsetzung der QS-Anforderung zur Rückverfolgbarkeit und Warenidentität in der Praxis zu überprüfen, hat QS im Spätsommer 2022 Rückverfolgbarkeitschecks für 15 Produkte aus der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln durchgeführt. Positives Resultat: In allen Fällen konnte der Weg der Produkte vollständig und lückenlos zurückverfolgt werden.

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Appel
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In den Rückverfolgbarkeitschecks standen die Produkte Spitzkohl, Wurzelballensalat, Blumenkohl, Staudensellerie, Tomate, Zwiebeln, Brokkoli, Paprika, Kohlrabi, Bluccoli, Minigurken, Champions sowie ein Chili-Mixprodukt auf dem Prüfstand. Die Probenahme für die Checks erfolgte durch QS-Sonderauditoren in Filialen der QS-Systempartner im LEH . Im Zuge der Checks wurde auch die korrekte Kennzeichnung der QS-Ware sowie die geschlossene Lieferkette, inklusive der beauftragten Fremdspediteure, überprüft. Dabei konnten nicht nur alle Produkte eindeutig und vollständig zurückverfolgt werden, auch sämtliche für die Rückverfolgung benötigten Informationen wurden innerhalb der festgelegten 24-Stunden-Frist an QS übermittelt.

Auch Rückstandsanalysen unauffällig

Zusätzlich wurden die Produktproben von einem QS anerkannten Labor auf die Einhaltung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte sowie auf den Einsatz ausschließlich für die jeweilige Kultur zulässigen Pflanzenschutzmittel untersucht. In einem zweiten Schritt wurden die vom Labor ermittelten Analyseergebnisse mit den Ackerschlagdateien der Erzeugerbetriebe der Produkte abgeglichen. In der Summe waren alle von QS beauftragten Rückstandsanalysen unauffällig und die in der Ackerschlagdateien angegebenen Wirkstoffe konnten eindeutig zugeordnet werden. Zur weiteren Beurteilung der deklarierten Herkunft ließ QS für sechs Produktproben außerdem Isotopenanalysen durchführen. Auch hier konnten die Produkt- bzw. Herkunftsangaben eindeutig bestätigt werden.

Vereinzelt zeigten die Rückverfolgbarkeitschecks Verbesserungspotential in den Unternehmensabläufen auf. In allen Fällen wurden die ermittelten Abweichungen umgehend behoben bzw. nötige Korrekturmaßnahmen eingeleitet.

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