Westbalkanregelung bis 2023 verlängert
Bereits im August hatte das Bundeskabinett eine Verordnung verabschiedet, die eine Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung vorsah. Damit soll Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzigowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien ermöglicht werden, unabhängig einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen zu dürfen. Diese drohte jedoch Ende 2020 auszulaufen. In einer Sitzung am 9. Oktober beschloss nun der Bundesrat, diese Regelung bis 2023 zu verlängern.
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Mit der Verlängerung der Westbalkanregelung wird ein Kontigent von bis zu 25.000 Personen pro Jahr neu eingeführt.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Einstellung in jedem Fall zustimmen. Sie prüft damit, ob für den jeweiligen Arbeitsplatz auch deutsche Arbeitnehmer verfügbar sind und ob zudem die gleichen Beschäftigungsbedingungen wie für deutsche Staatsbürger bestehen.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
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