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Mit Schneckenkorn Abstand halten

Neue Regeln gelten für die Metaldehyd-haltigen Schneckenkornmittel Lima Oro 3, Lima Oro 5 und in den neuen Anwendungsgebieten von Metarex Inov.

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J. Klein
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Bei der Anwendung in Freilandkulturen ist ein Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum einzuhalten. Das besagt die neue Anwendungsbestimmung NT115.

Nach dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gelten als „bewachsener Feldsaum“ unabhängig von der Breite alle an das Feld angrenzende, bewachsene Strukturen. Ausgenommen sind angrenzende Felder, Straßen, Wege oder andere befestigte Strukturen.

Schutz bestimmter Schneckenarten

Die Anwendungsbestimmung NT115 soll bestimmte Arten von Bodenschnecken schützen, die von Feldsäumen in die Kulturflächen einwandern. Neu sind dabei Pufferzonen auf der Produktionsfläche des Landwirts zum Schutz von Nicht-Zielorganismen.

Alternative: Eisenphosphat

Die Anwendungsbestimmung soll in Zukunft für alle Metaldehyd-haltigen Schneckenkornmittel erteilt werden. Feldrandbehandlungen  einwandernde Nacktschnecken, die bisher als gute fachliche Praxis galten, sind dann nur noch mit Schneckenkornmitteln auf der Basis von Eisen-III-Phosphat möglich.

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