Metarex Invov jetzt teilweise gegen Nacktschnecken erlaubt
Metarex Invov mit dem Wirkstoff Metaldehyd ist in einigen Kulturen nun auch gegen Nacktschnecken erlaubt. Und zwar gegen Nacktschnecken in frischen Kräuter und Spinat (auch im Gewächshaus), Kartoffel, Erdbeere, Beerenobst, Weinrebe (Kelter- und Tafeltraube) und Zierpflanzen im Freiland.
Es sind maximal fünf Anwendungen mit 5 kg/ha im Abstand von mindestens 5 Tagen möglich. Wartezeiten: Kartoffel: 7 Tage, frische Kräuter, Spinat, Erdbeere, Beerenobst und Weinrebe: F.
Bei der Anwendung im Freiland gelten neue Anwendungsbestimmungen.
- NT115: Bei der Anwendung in Freilandkulturen ist ein Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum einzuhalten.
- NT672: Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
- NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken darf das Mittel nicht angewendet werden.
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