Planungssicherheit beim Greening
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Beim „aktiven Betriebsinhaber“ wurde eine praxisgerechte Lösung gefunden, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbar ist. Die neue Verordnung gibt Betrieben die Möglichkeit, sich auch künftig über mehrere Standbeine abzusichern ohne einen Verlust der Förderung zu riskieren. „Wir brauchen gut aufgestellte Betriebe, die sich selbst absichern und mit mehreren Standbeinen vor möglichen Krisen schützen. Es wäre fatal, diese Betriebe mit unnötiger Bürokratie zu überhäufen und ich bin froh, dass wir eine gute Lösung gefunden haben“, sagte Schmidt.
Im Bereich des „Greening“ wird neben Details zur Anbaudiversifizierung und zum Dauergrünlanderhalt insbesondere die Nutzung der sogenannten ökologischen Vorrangflächen abschließend geregelt. Deutschland nutzt dabei alle Möglichkeiten, die das EU-Recht eröffnet. Dazu zählen neben Landschaftselementen und Pufferstreifen beispielsweise auch nachhaltige Flächennutzungen wie der Anbau von Zwischenfrüchten oder stickstoffbindenden Pflanzen. Damit werden die Flächen produktiv genutzt und gleichzeitig ein Mehrwert für die Umwelt erzielt. „Umweltschonende Maßnahmen, die so praxisfern sind, dass sie niemand anwendet, bringen gar nichts. Nur wenn die Maßnahmen auch wirklich in die Tat umgesetzt werden, erreichen wir einen Mehrwert für unsere Umwelt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt.
Weitere Informationen zur Agrarreform, ihren Zielen und Maßnahmen finden Sie im Internet unter www.bmel.de/gap. Die vollständige Verordnung ist online abrufbar unter www.bmel.de/direktzahlungen.
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