BOG: Mindestlohn kommt in voller Härte
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2014 das Mindestlohngesetz beschlossen. Als Augenwischerei bezeichnet der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) die von der Politik titulierten Ausnahmeregelungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Weder die befriste Ausweitung der versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung, noch die Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft sowie Regelungen zwischen den Sozialversicherungsträgern im Beschäftigungs- und Herkunftsland des Arbeitnehmers bringe eine messbare Entlastung.
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