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Pflanzenschutz

Genehmigung für den Parallelhandel für das Mittel KERES widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Juli 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel KERES (GP-Nr. 006220-00/053) widerrufen.

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Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.

Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

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