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Aktionsplan gegen Allergien: Grundlage für Bekämpfung der „Beifuß-Ambrosie“

Der im März dieses Jahres von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellte „Aktionsplan gegen Allergien“ erhält nun deutliche Konturen auch bei den Maßnahmen gegen die hochallergene Pflanze Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia).
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Das Bundesverbraucherministerium (BMELV) hat die Bundesländer informiert, dass die Beifuß-Ambrosie im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes bekämpft und somit ihre weitere Ausbreitung mit Nachdruck eingedämmt werden kann. Das BMELV hat damit die zuständigen Behörden der Bundesländer benachrichtigt, wie sie nach den Regeln des Pflanzenschutzrechts handeln können. Bei Bedarf kann der Pflanzenschutzdienst jedes Bundeslands Bekämpfungsmaßnahmen wie das Vernichten der allergenen Pflanzen oder eine Meldepflicht anordnen. Wegen ihres hohen Allergiepotenzials wird die im 19. Jahrhundert aus Nordamerika importierte Beifuß-Ambrosie in vielen europäischen Ländern beobachtet und bekämpft. So bestehen in der Schweiz seit 2006 gesetzliche Regelungen, um die Ausbreitung zu stoppen. Als Ackerunkraut verursacht sie auch bereits in Ungarn und Frankreich Probleme. Die Wissenschaftler der Biologischen Bundesanstalt für Landund Forstwirtschaft (BBA), Braunschweig, gehen davon aus, dass verstärkt Ambrosia-Pflanzen gefunden werden. Sie wachsen vorzugsweise auf offenen Böden und Freiflächen, zum Beispiel an Straßenrändern, in Neubaugebieten oder auf Schutthalden. Mit Ambrosia- Samen verunreinigtes Vogelfutter kann zu immer neuen Funden auch im Hausgarten führen. Um die weitere Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie zu verhindern, hat die BBA, die das Thema seit Jahren verfolgt, mit Ärzten, dem Deutschen Wetterdienst, Universitäten und Behörden für 2007 ein Aktionsprogramm erarbeitet. Hauptziel ist es, die Pflanze möglichst vor der ab Juli beginnenden Blüte zu beseitigen.
BBA
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