Aktionsplan gegen Allergien: Grundlage für Bekämpfung der „Beifuß-Ambrosie“
Der im März dieses Jahres von
Bundesverbraucherminister Horst
Seehofer vorgestellte „Aktionsplan
gegen Allergien“ erhält nun deutliche
Konturen auch bei den Maßnahmen
gegen die hochallergene
Pflanze Beifuß-Ambrosie (Ambrosia
artemisiifolia).
- Veröffentlicht am
Das Bundesverbraucherministerium
(BMELV) hat
die Bundesländer informiert, dass
die Beifuß-Ambrosie im Rahmen
des Pflanzenschutzgesetzes bekämpft
und somit ihre weitere
Ausbreitung mit Nachdruck eingedämmt
werden kann.
Das BMELV hat damit die zuständigen
Behörden der Bundesländer
benachrichtigt, wie sie nach den
Regeln des Pflanzenschutzrechts
handeln können. Bei Bedarf kann
der Pflanzenschutzdienst jedes
Bundeslands Bekämpfungsmaßnahmen
wie das Vernichten der
allergenen Pflanzen oder eine Meldepflicht
anordnen.
Wegen ihres hohen Allergiepotenzials
wird die im 19. Jahrhundert
aus Nordamerika importierte
Beifuß-Ambrosie in vielen europäischen
Ländern beobachtet
und bekämpft. So bestehen in der
Schweiz seit 2006 gesetzliche Regelungen,
um die Ausbreitung zu
stoppen. Als Ackerunkraut verursacht
sie auch bereits in Ungarn und
Frankreich Probleme.
Die Wissenschaftler der Biologischen
Bundesanstalt für Landund
Forstwirtschaft (BBA), Braunschweig,
gehen davon aus, dass
verstärkt Ambrosia-Pflanzen gefunden
werden. Sie wachsen vorzugsweise
auf offenen Böden und
Freiflächen, zum Beispiel an Straßenrändern,
in Neubaugebieten
oder auf Schutthalden. Mit Ambrosia-
Samen verunreinigtes Vogelfutter
kann zu immer neuen Funden
auch im Hausgarten führen.
Um die weitere Ausbreitung der
Beifuß-Ambrosie zu verhindern,
hat die BBA, die das Thema seit
Jahren verfolgt, mit Ärzten, dem
Deutschen Wetterdienst, Universitäten
und Behörden für 2007 ein
Aktionsprogramm erarbeitet.
Hauptziel ist es, die Pflanze möglichst
vor der ab Juli beginnenden
Blüte zu beseitigen.
BBA
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