Zeiterfassung
Ein- und Ausstempeln leicht gemacht
Landwirtschaftliche Betriebe sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Digitale Lösungen erleichtern nicht nur die Aufzeichnungspflicht sondern auch die Planung.
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Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern kann zudem auch noch als Grundlage für die Lohnabrechnung, Arbeitsplanung sowie für betriebliche Entscheidungen dienen. Doch wie lassen sich die geleisteten Arbeitsstunden möglichst einfach, effektiv und gesetzeskonform erfassen? Heute nicht mehr zeitgemäß sind unleserlich ausgefüllte Stundenzettel auf Papier. Damit muss sich Dank der Digitalisierung niemand mehr herumschlagen. Bei den digitalen Lösungen gibt es unterschiedliche Zeiterfassungssysteme, die auf verschiedene Weise arbeiten. Das kann sowohl per mobiler App sein als auch über stationäre Terminals. Die Einführung einer solchen Software will gut geplant sein. Dazu sollte man auch seinen...
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