Recht
Lohnsteuer für das Spargelschälen
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Ein Landwirt hatte für das Schälen von selbst geerntetem Spargel mehrere Aushilfskräfte beschäftigt und ihnen einen Nettolohn gezahlt. Der Landwirt bekam dann Streit mit dem Finanzamt, weil er meinte, für die Lohnsteuer wären 5% ausreichend, während das Finanzamt einen Steuersatz von 20% geltend machte. Mit diesem Sachverhalt hat sich der Bundesfinanzhof im Urteil vom 8. Mai 2008 – VI R 76/04 – befasst. Für die Lohnsteuer wäre der Pauschsteuersatz von 5% des Arbeitslohnes in Frage gekommen, wenn die Aushilfskräfte im Rahmen der Urproduktion tätig gewesen wären. Von Tätigkeiten in der Urproduktion ist auszugehen, wenn es um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes geht, sowie Tätigkeiten bis zur...
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