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Neues aus dem Recht

Der Arbeitsvertrag des Geschäftsführers beim Betriebsübergang

Der Arbeitsvertrag eines Geschäftsführers geht bei einem Betriebsübergang auf den Erwerber des Betriebs über, selbst wenn der Geschäftsführer sein Amt niederlegt oder abberufen wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt. Um zu verdeutlichen, wie komplex die Situation in der Praxis ist, erläutern wir hier die Rechtslage.

Veröffentlicht am
Der Geschäftsführer ist Organ der Gesellschaft. Seine gesellschaftsrechtliche Stellung ist unabhängig von einer schuldrechtlichen Vereinbarung mit der Gesellschaft. Anders als normale Arbeitnehmer werden Geschäftsführer nicht aufgrund eines Vertrages tätig, sondern durch Bestel­lung und (da es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handelt) nach deren Annahme. In der Regel wird der Geschäftsführer jedoch für seine Tätigkeit vergütet und hat Anspruch auf Urlaub und weitere zu vereinbarende Leistungen. Dies wird im Geschäfts­führ­er­dienst­ver­trag geregelt, der in der Regel die Dauer des Vertrages an die Bestel­lung als Geschäfts­führer koppelt. Wird der Geschäftsführer abberufen, endet auch der Dienst­ver­trag. Arbeitsverhältnisse Hat...
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