Neues aus dem Recht
Der Arbeitsvertrag des Geschäftsführers beim Betriebsübergang
Der Arbeitsvertrag eines Geschäftsführers geht bei einem Betriebsübergang auf den Erwerber des Betriebs über, selbst wenn der Geschäftsführer sein Amt niederlegt oder abberufen wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt. Um zu verdeutlichen, wie komplex die Situation in der Praxis ist, erläutern wir hier die Rechtslage.
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Der Geschäftsführer ist Organ der Gesellschaft. Seine gesellschaftsrechtliche Stellung ist unabhängig von einer schuldrechtlichen Vereinbarung mit der Gesellschaft. Anders als normale Arbeitnehmer werden Geschäftsführer nicht aufgrund eines Vertrages tätig, sondern durch Bestellung und (da es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handelt) nach deren Annahme. In der Regel wird der Geschäftsführer jedoch für seine Tätigkeit vergütet und hat Anspruch auf Urlaub und weitere zu vereinbarende Leistungen. Dies wird im Geschäftsführerdienstvertrag geregelt, der in der Regel die Dauer des Vertrages an die Bestellung als Geschäftsführer koppelt. Wird der Geschäftsführer abberufen, endet auch der Dienstvertrag. Arbeitsverhältnisse Hat...
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