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Interview mit Marina Klenk, SVLFG

Unterweisung ist das A und O

Die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Mitarbeitenden muss in jedem Betrieb gewährleistet sein. Arbeitsschutz ist hierbei das Stichwort. Der gilt selbstverständlich auch in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Wir haben mit Marina Klenk von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gesprochen, die als Aufsichtsperson Betrieben nicht nur beim Thema Arbeitsschutz unter die Arme greift, sondern auch überprüft, ob alle wichtigen und gesetzlichen Maßnahmen umgesetzt werden.

Veröffentlicht am
Marina Klenk.
Marina Klenk.SVLFG
»Gemüse«: Sind landwirtschaftliche Betriebe denn überhaupt verpflichtet, Richtlinien zum Schutz vor Hitze/Sonne und andere Gefährdungen für ihre Mitarbeitenden aufzusetzen? Marina Klenk: Wenn es Arbeitgeberbetriebe sind, dann gilt, wie in jedem anderen Betrieb auch das Arbeitsschutzgesetz, wonach der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden verantwortlich ist. Das gilt für alle Gefährdungen bei der Arbeit, also auch gegen Sonne und Hitze. Aber auch in reinen Familienbetrieben ohne fremde Arbeitskräfte ist es wichtig, Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Familienangehörigen vorzusehen. Dazu zählt beispielsweise auch die Erstversorgung nach einem Unfall sowie die Einleitung der Rettungskette. »Gemüse«: Wie sieht so...
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