Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Die Tücken der Kettenschenkung
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass wenn ein Gegenstand, der in einer Weise verschenkt wird, dass der erste Empfänger ihn unmittelbar darauf an einen Dritten weiterreicht, im Verhältnis Zuwendender zum ersten Empfänger zu prüfen ist, ob zivilrechtlich bereits eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vorliegt.
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In der Beratungspraxis kommt der Fall sehr häufig vor, dass zunächst innerfamiliär eine Schenkung vorgenommen wird zwischen Ehegatten oder Eltern und Kindern, um eine steuerrechtliche Optimierung vorzunehmen. Sie dient auch oft als Vorbereitung von weiteren Schenkungen an Personen, zu denen kein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder aber um solche Optimierungen vorzunehmen im Hinblick auf Freibeträge zwischen Eltern und Kindern, wenn das zu verschenkende Vermögen nur im Eigentum eines Elternteils steht. Lange Zeit waren diese „Kettenschenkungen“ kritisch betrachtet worden. Spätestens durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2013 schien die Situation geklärt, wonach der Beschenkte frei über den geschenkten...
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