Vertragsverletzungsverfahren eingestellt
Düngung weiterhin im Fokus der Politik
Anfang Juni verkündete die EU-Kommission, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt wurde. Diese überfällige Entscheidung hat zur Folge, dass die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch sind. Nur einen Tag zuvor, am 31. Mai, beschloss das Bundeskabinett das neue Düngegesetz.
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Die Anpassungen des Düngegesetzes waren rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung (VO) zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Stoffstrombilanz ist aber keine Anforderung der Nitratrichtlinie gewesen und wurde auch im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nicht von der EU-Kommission oder dem EUGH gefordert. Vor diesem Hintergrund ist die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Stoffstrombilanz nicht nachvollziehbar. Die konkrete Änderung im Zuge der Evaluierung der Stoffstrombilanz-VO lassen auch wieder zu lange auf sich warten. Mit dem gerade beschlossenen neuen Düngegesetz sollen künftig die...
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