Pflanzenschutz
Mehrere Notfallzulassungen auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebauerneut zugelassen
Für den Einsatz gegen Falsche Mehltaupilze an Salat- und Kräuterarten in der Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf erneuten Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erteilt. Das Mittel kann nun bis zum nächsten Jahr in der Anzucht genutzt werden. Mit Blick auf die Klimasteuerung in diesem Winter, wenigstens eine kleine Entlastung für die energieintensiven Betriebe.
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Für die Fruchtgemüseproduktion konnte ebenfalls ein sinnvoller Folgeantrag erreicht werden: Verimark darf nun bis 9. Dezember 2022 zur Anwendung gegen Thripse spp. eingesetzt werden, welche witterungsbedingt in diesem Sommer eine starke Population in Tomate, Gurke, Paprika und Aubergine aufgebaut haben. Das Beizmittel Wakil XL mit demselben Wirkstoff wie bei Fonganil Gold, Metalaxyl-M, konnte bereits für die nächste Saison bei Erbse, Futtererbse und Buschbohne auf Antrag der Bundesfachgruppe gesichert werden. Hier kann die Produktion des gebeizten Saatgutes durchgeführt werden, und die Anbauer haben damit Gewissheit, dass sie für die kommende Saison mit dem geschützten Saatgut rechnen können. Weitere Anträge sind in Bearbeitung.
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