Übertragung von Mitteln ins Jahr 2023
Aufgrund anhaltender Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2023. Dazu müssen Antragsstellende, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag bei der Rentenbank stellen.
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Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2022 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist.
Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 15. Dezember 2022. Auszahlungsanträge können bis dahin eingereicht werden.
Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurden. In Zweifelsfällen kann es ratsam sein, vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands ist in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung ins Jahr 2023 beantragt wurde.
Landwirtschaftliche Rentenbank
Detaillierte Informationenzu den Übertragungs-anträgen sowie zum neuen Interessenbekundungs-verfahren im „Investitions-programm Landwirtschaft“sind auf der Homepageder LandwirtschaftlichenRentenbank zu finden. Dazu einfach den QR-Code abscannen.
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