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In eigener Sache

Fachgruppe Gemüsebau beteiligt sich an der Kommentierungzum Rechtsakt der EU-Öko-Verordnung 2018/848

Bis zum 15. September bestand die Möglichkeit, den Vorschlag der Expertengruppe für ökologische Erzeugnisse der europäischen Kommission zur Änderung der Öko-Verordnung bezüglich des Rechtsaktes zur Umsetzung zum 1. Januar 2022 zu kommentieren.

Veröffentlicht am
Bio-Topfkräuter für den Endkunden können auch weiterhin in Töpfen vermarktet werden, da sie als Erzeugnisse gelten.
Bio-Topfkräuter für den Endkunden können auch weiterhin in Töpfen vermarktet werden, da sie als Erzeugnisse gelten. BfG
Die Änderung hatte ursprünglich das Ziel, die Integrität der ökologischen/biologischen Erzeugnisse zu gewährleisten, indem Ausnahmen für die Verwendung von nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzgut in ökologischen/biologischen Kulturen mit einer Wachstumsperiode verboten werden. Der vorliegende Rechtsakt zur Öko-Verordnung muss noch einmal überarbeitet werden, um den vielfältigen Anbauformen gerecht zu werden. Aus Sicht der Branche würde der benannte Rechtsakt die Weiterentwicklung des zertifizierten Bio-Anbaus jedoch hemmen. Bei vielen Gemüsesorten besteht noch erheblicher Entwicklungsbedarf in der Züchtung von biologischem Saatgut. Im biologischen Anbau gibt es nicht ausreichend Vermehrungsmaterial wie Saatgut beziehungsweise...
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