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Kommentar

UTP – und was nun?

Die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes ist am 8. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Damit wird hierzulande die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) im sogenannten Agrarorganisationen und- Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) umgesetzt.

Veröffentlicht am
Dr. Christian Weseloh, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO)
Dr. Christian Weseloh, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) BVEO
Die beschlossenen Inhalte des Gesetztes sind klar – Uneinigkeit besteht jedoch dahingehend, welche Auswirkungen das Gesetz auf die verschiedenen Branchen haben wird. Denn das Gesetz definiert für den Lebensmittelhandel und dessen Vertragsvereinbarungen mit Lieferanten strengere Vorgaben. Demnach sind künftig unter anderem kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, einseitige nderungen der Lieferbedingungen und die erneute Erhebung von Listungsgebühren nach bereits erfolgter Markteinführung verboten. Weitere Handelspraktiken sind nur noch dann erlaubt, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Zu dieser sogenannten „grauen Liste“ von...
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