Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Notfallzulassung Verimark

Erfolgreiche Zulassung bei Jungpflflanzen

Auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau wurde Verimark erneut für die Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege an Kopf- und Blumenkohlen als Notfallzulassung genehmigt.

Veröffentlicht am
Diese ist auf die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus beschränkt und gilt vom 11. März bis zum 8. Juli 2021. Die Zulassung kam etwas verzögert zum beantragten Zeitraum und kostete noch einmal Überzeugungsarbeit der Bundesfachgruppe Gemüsebau. Wäre Verimark nicht als Notfallzulassung freigegeben worden, wären die Gemüseanbauer auf den Jungpflanzeneinkauf aus dem Ausland ausgewichen, machte die Bundesfachgruppe deutlich. Verimark gewährleistet eine systemische Verteilung innerhalb der Pflanze und schützt vor beißenden und saugenden Schädlingen im kritischen Stadium einer Kohljungpflanze. Aus diesen Gründen kaufen Gärtner bereits behandelte Pflanzen, was in anderen Mitgliedsstaaten in Europa zulässig ist wie beispielsweise in den...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen als Abonnent:in... zu den Abos
Mehr zum Thema: