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EU-Regelung für Vermehrungsmaterial und Saatgut von Gemüsearten

Neue EU-Regelungen zur Pflanzenquarantäne und -gesundheit

In der Europäischen Union (EU) gelten neue Regelungen zu Pflanzenquarantäne und -gesundheit. Mit diesem Beitrag soll über den aktuellen Stand der Regelungen, deren Hintergründe und die Relevanz für den Gemüsebau informiert werden.

Veröffentlicht am
Befall mit ToBRFV bei der Tomatensorte ‘Romanella’.
Befall mit ToBRFV bei der Tomatensorte ‘Romanella’.Scholz-Döbelin
Änderungen im EU-Recht: Seit dem 14. Dezember 2019 sind in der Europäischen Union neue Regelungen zur Pflanzenquarantäne und -gesundheit (Verordnung (EU) 2016/2031) anzuwenden, die die Vorschriften der deutschen Pflanzenbeschauverordnung (PBVO) ersetzen und überwiegend unmittelbar, ohne Umsetzung in nationales Recht, gelten. Ferner werden die Vorschriften fortlaufend aktualisiert. Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschadorganismen (RNQPs) Änderungen ergeben sich aufgrund der neu eingeführten Kategorie der „Unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen“ kurz RN QPs (Abkürzung für „Regulated Non-Quarantine Pests“), die im Gegensatz zu Quarantäneschadorganismen in der EU auch weit verbreitet vorkommen dürfen. Für sie gibt es keine gesetzlich...
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